Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere Reetdacharbeiten · Entwurf zur rechtlichen Prüfung
1. Geltung und Vertragspartner
Diese Bedingungen betreffen vereinbarte Reetdacharbeiten, insbesondere Neueindeckung, Sanierung, Reparatur, Wartung sowie vereinbarte Holzarbeiten und Dachdetails. Vertragspartner ist David Heidenstedt, Reetdachdeckerei Heidenstedt, Gallhorner Flatt 19, 29640 Schneverdingen. Sie gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Die VOB/B wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart.
2. Angebot und Auftrag
Leistungsumfang, Preise und eine etwaige Bindungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein verbindliches Angebot kann innerhalb seiner Bindungsfrist angenommen werden; die Bestätigung erfolgt üblicherweise per E-Mail unter Angabe der Angebotsnummer. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer Einigung. Gesetzlich vorgeschriebene Formen bleiben maßgeblich. Webseiteninhalte und das Kontaktformular ermöglichen eine unverbindliche Anfrage und sind keine verbindliche Bestellung.
3. Leistungsumfang und Bestand
Maßgeblich sind das Angebot und ergänzende Vereinbarungen. Weitergehende Leistungen, etwa statische Untersuchungen, die Beseitigung verdeckter Schäden oder die Bearbeitung nicht beauftragter Bauteile, sind nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet. Gesetzliche Prüf- und Hinweispflichten bleiben bestehen. Werden verdeckte Schäden oder Sicherheitsrisiken erkennbar, informieren wir den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen ab.
4. Preise und zusätzliche Arbeiten
Es gelten die vereinbarten Pauschalpreise, Einheitspreise oder Stundenverrechnungssätze. Bei Abrechnung nach Mengen ist das tatsächliche, nachvollziehbar ermittelte Aufmaß maßgeblich. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben. Zusätzliche oder geänderte Leistungen und ihre Vergütung werden möglichst vor Ausführung abgestimmt und dokumentiert. Gesetzliche Änderungs- und Anordnungsrechte, insbesondere bei Bauverträgen, bleiben bestehen. Eine einseitige allgemeine Preiserhöhung wird durch diese AGB nicht vereinbart. Ein Kostenanschlag wird nur bei vorheriger Vereinbarung gesondert vergütet; eine absehbare wesentliche Überschreitung teilen wir unverzüglich mit.
5. Mitwirkung und Baustelle
Der Auftraggeber ermöglicht die zur vereinbarten Leistung notwendigen Zugänge und teilt ihm bekannte, für die Ausführung erhebliche Besonderheiten mit. Zuständigkeiten für Genehmigungen, Gerüst, Baustrom, Wasser und Schutzmaßnahmen werden im Angebot oder gesondert geregelt. Zusätzliche Kosten entstehen hieraus nicht automatisch. Bei unterlassener erforderlicher Mitwirkung richten sich etwaige Ansprüche und Fristen nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
6. Nutzung von Grundstücksflächen und Beschädigungen bestehender Innenbekleidungen
Für die Durchführung der Dacharbeiten kann die Nutzung von Zufahrten, Gartenflächen sowie Arbeits- und Lagerflächen durch Fahrzeuge, Kräne und schwere Arbeitsgeräte erforderlich sein. Die hierfür vorgesehenen Flächen und erforderlichen Schutzmaßnahmen werden vor Arbeitsbeginn mit dem Auftraggeber abgestimmt. Insbesondere bei feuchtem oder wenig tragfähigem Untergrund können Fahrspuren, Spurrillen, Bodenverdichtungen und Beeinträchtigungen der Grasnarbe entstehen.
Die konkret zu erwartenden Auswirkungen und der Umfang der anschließenden Wiederherstellung werden vor der Befahrung gesondert vereinbart. Dabei kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer Fahrspuren und kleinere Senken mit vorhandenem, geeignetem Bodenmaterial einebnet und der Auftraggeber die darüber hinaus erforderliche Lieferung und Einbringung zusätzlicher Erde sowie die Nachsaat oder Erneuerung des Rasens übernimmt. Eine solche Kostenübernahme durch den Auftraggeber erfolgt nicht allein aufgrund dieser AGB.
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn die ihm bekannten unterirdischen Leitungen, Bewässerungsanlagen, Schächte und sonstigen empfindlichen Einrichtungen im Bereich der vorgesehenen Arbeitsflächen mit und stellt vorhandene Pläne zur Verfügung. Eigene Prüf-, Schutz- und Sorgfaltspflichten des Auftragnehmers bleiben unberührt.
Die genutzten Flächen werden nach Abschluss der Arbeiten von arbeitsbedingten Abfällen und Materialresten geräumt.
Soweit der Auftragnehmer für einzelne Beschädigungen bestehender Innenbekleidungen, insbesondere kleinere Löcher oder Durchstoßstellen, einzustehen hat, erfolgt die Schadensbeseitigung durch eine örtlich begrenzte, fachgerechte Reparatur einschließlich erforderlicher Spachtel- und Oberflächenarbeiten, sofern damit der Zustand wiederhergestellt wird, der ohne die Beschädigung bestehen würde.
Einzelne Schadstellen begründen für sich genommen keinen Anspruch auf eine vollständige Erneuerung oder Renovierung ganzer Decken, Räume oder Geschosse. Weitergehende Anschluss-, Anstrich- oder Erneuerungsarbeiten sind nur insoweit umfasst, wie sie zur fachgerechten Wiederherstellung tatsächlich erforderlich sind.
Gesetzliche Schadensersatzansprüche, einschließlich des Anspruchs auf den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag, bleiben unberührt.
7. Ausführung und Witterung
Verbindliche Termine werden ausdrücklich vereinbart. Verhindern objektiv ungeeignete Witterung, Sicherheitsrisiken oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände die Arbeiten, informieren wir über Ursache und voraussichtliche Auswirkungen und stimmen die Fortsetzung ab. Eine Verschiebung wird nur im erforderlichen Umfang geltend gemacht. Gesetzliche Rechte wegen Verzögerung bleiben unberührt.
8. Reet als Naturmaterial und Pflege
Reet ist ein Naturmaterial. Übliche natürliche Farb- und Strukturunterschiede sowie normale Alterung sind zu berücksichtigen, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und Gebrauchstauglichkeit erfüllt sind. Mängel werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Pflegehinweise werden projektbezogen erläutert. Eine bestimmte Lebensdauer oder Garantie wird nur durch eine ausdrückliche Vereinbarung zugesagt. Unterlassene Pflege lässt gesetzliche Mängelrechte nicht pauschal entfallen.
9. Abschlagszahlungen und Material
Während der Ausführung stellen wir üblicherweise wöchentlich Abschlagsrechnungen. Sie richten sich nach dem nachvollziehbar nachgewiesenen Wert der vertragsgemäß erbrachten Leistungen; eine Rechnung allein begründet keinen darüber hinausgehenden Anspruch. Für angelieferte oder eigens angefertigte und bereitgestellte Materialien gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die erforderliche Eigentumsübertragung oder Sicherheit. Eine Materialvorauszahlung vor Baubeginn wird gesondert nach Höhe, Zweck und Fälligkeit vereinbart und entsteht nicht allein durch diese AGB. Bei Verbraucherbauverträgen gelten zusätzlich die zwingenden Grenzen und Sicherungspflichten des § 650m BGB. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen.
10. Rechnung und Zahlungsziel
Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang zahlbar, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen. Die Schlussvergütung setzt insbesondere die Abnahme voraus; bei Bauverträgen ist außerdem eine prüffähige Schlussrechnung erforderlich. Geleistete Abschläge und Vorauszahlungen werden angerechnet. Bei berechtigten Mängelansprüchen bleiben gesetzliche Einbehalte möglich. Verzug, Verzugszinsen und etwaige weitere Ansprüche richten sich nach dem Gesetz; zusätzliche pauschale Mahngebühren werden durch diese AGB nicht vereinbart.
11. Abnahme
Nach Fertigstellung bitten wir um Abnahme; das Ergebnis und etwaige Mängel können in einem Protokoll festgehalten werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahme und einer möglichen Abnahmefiktion bleiben maßgeblich. Bei Verbrauchern setzt eine Abnahmefiktion unter anderem den gesetzlich vorgeschriebenen gesonderten Hinweis in Textform voraus. Rechnungszugang oder bloßes Schweigen gelten nicht allein aufgrund dieser AGB als Abnahme.
12. Mängelrechte und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Dazu gehören bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Erkannte Mängel sollten zur zügigen Bearbeitung mitgeteilt werden; hieraus wird keine zusätzliche Ausschlussfrist geschaffen. Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung ist im gesetzlich vorgesehenen Umfang einzuräumen. Gesetzliche Rechte bei dringenden Maßnahmen bleiben erhalten. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und wird durch diese AGB nicht beschränkt.
13. Eigentum an Materialien
Von uns gelieferte bewegliche Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der auf sie entfallenden Vergütung unser Eigentum, soweit wir Eigentümer sind und der Vorbehalt rechtlich möglich ist. Eine zur Begründung eines Materialabschlags vereinbarte Eigentumsübertragung geht diesem Vorbehalt vor. Wird Material durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes, gelten die gesetzlichen Eigentumsregeln; der Eigentumsvorbehalt besteht dann nicht fort. Die Klausel begründet kein Recht, das Dach eigenmächtig zu betreten oder eingebaute Materialien auszubauen. Unsere Zahlungsansprüche bleiben bestehen.
14. Kündigung
Kündigungen und ihre Vergütungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einer freien Kündigung durch den Auftraggeber werden insbesondere ersparte Aufwendungen und anzurechnender anderweitiger Erwerb berücksichtigt. Eine pauschale Storno- oder Vertragsstrafe wird nicht vereinbart. Für die Kündigung eines Bauvertrags gilt die gesetzliche Schriftform; eine einfache E-Mail genügt hierfür grundsätzlich nicht.
15. Verbraucher und Widerruf
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, insbesondere bei bestimmten Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, wird darüber gesondert mit einer zum konkreten Vertrag passenden Widerrufsbelehrung und einem Muster-Widerrufsformular informiert. Diese AGB ersetzen diese Unterlagen nicht. Ein Arbeitsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen gesonderten Erklärungen. Sonderregeln für Verbraucherbauverträge bleiben unberührt. Eine Reetdacharbeit oder ein individuell zugeschnittenes Material schließt ein Widerrufsrecht nicht pauschal aus.
16. Daten und Referenzbilder
Personenbezogene Daten werden entsprechend den Datenschutzhinweisen und gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Die Veröffentlichung identifizierbarer Kunden- oder Objektaufnahmen als Referenz erfolgt nur auf einer hierfür geeigneten gesonderten Grundlage; diese AGB enthalten keine pauschale Veröffentlichungseinwilligung.
17. Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Es gilt deutsches Recht; zwingender Verbraucherschutz des anwendbaren Rechts bleibt erhalten. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei unwirksamen Bestimmungen richtet sich deren Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften; der übrige Vertrag bleibt nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.